Gin, Destillierter Gin, London Gin, Dry Gin: Auf Etiketten tauchen diese Begriffe durcheinander auf. Dahinter steckt keine Marketingsprache, sondern Recht. Die Bezeichnungen sind in der Verordnung (EU) 2019/787 über Spirituosen festgelegt, genauer in Anhang I, Kategorien 20 bis 22. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was dort steht, und räumt mit dem Missverständnis auf, „London Dry“ sei ein Herkunftsversprechen.
Wer danach lieber den Geschmack als das Gesetz erkunden möchte, findet Orientierung bei den Gin-Stilen und im Beitrag London Dry Gin erklärt.
Die drei Gin-Kategorien im Überblick
In Anhang I der Verordnung sind drei Gin-Bezeichnungen mit eigenen Anforderungen geregelt. Die Tabelle gibt den Inhalt sinngemäß wieder; maßgeblich ist der Verordnungstext (Quelle unten).
| Bezeichnung | Anhang I | Mindest-Alkohol | Herstellung (Kern) |
|---|---|---|---|
| Gin | Nr. 20 | 37,5 % vol | Aromatisierung von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren (Juniperus communis L.). Es dürfen Aromastoffe oder Aromaextrakte verwendet werden; der Geschmack muss überwiegend nach Wacholder sein. |
| Destillierter Gin (Distilled Gin) | Nr. 21 | 37,5 % vol | Ausschließlich Destillation von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Ausgangsstärke mindestens 96 % vol) in Gegenwart von Wacholderbeeren und anderen natürlichen Botanicals, Wacholdergeschmack vorherrschend. Zulässig ist auch die Mischung solchen Destillats mit gleichartigem Alkohol; zusätzlich dürfen Aromastoffe oder Aromaextrakte eingesetzt werden. Gin, der einfach durch Zugabe von Essenzen oder Aromen zu Alkohol entsteht, gilt nicht als Destillierter Gin. |
| London gin | Nr. 22 | 37,5 % vol | Destillierter Gin, dessen Aroma ausschließlich durch Destillation in Gegenwart aller verwendeten natürlichen Pflanzenstoffe entsteht. Das Destillat hat mindestens 70 % vol; weiterer Alkohol darf höchstens 5 g Methanol je Hektoliter reinen Alkohols enthalten. Nicht gefärbt, höchstens 0,1 g Süßungsmittel je Liter (als Invertzucker), keine weiteren Zutaten außer Wasser. |
„London Dry“ ist London gin mit „dry“
Ein eigenes Etikett „London Dry Gin“ kennt die Verordnung nicht als Kategorie. Sie regelt „London gin“ und erlaubt, diesen Namen um den Begriff „dry“ zu ergänzen oder ihn darin aufzunehmen. „London Dry Gin“ ist also die gängige Kombination aus beidem. Wichtig: Der Name verweist auf einen Herstellungsstil, nicht auf eine Stadt. Ein London gin kann überall destilliert werden, solange die Anforderungen aus der Tabelle erfüllt sind.
Für die Praxis heißt das: Ob ein einzelnes Produkt die Kriterien von Nr. 22 im Detail erfüllt, lässt sich von außen nicht prüfen. Wer es genau wissen will, fragt beim Hersteller nach. Wie der Stil schmeckt und wofür er sich eignet, steht im Beitrag London Dry Gin erklärt.
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Preis auf Amazon prüfenWas „Dry“ rechtlich bedeutet
Bei Gin (Nr. 20) und Destilliertem Gin (Nr. 21) darf der Name um „dry“ ergänzt werden, wenn der Gin höchstens 0,1 Gramm Süßungsmittel je Liter enthält, gerechnet als Invertzucker. Bei London gin ist dieselbe Grenze ohnehin Teil der Definition. „Dry“ beschreibt hier also das Fehlen zugesetzter Süße, nicht ein bestimmtes Geschmacksbild. Ein „Dry Gin“ kann dennoch fruchtig, blumig oder würzig schmecken.
Eine Sonderrolle haben gesüßte Gin-Stile wie Old Tom Gin, die bewusst mit etwas Süße arbeiten, und Liköre wie Sloe Gin, die rechtlich eine andere Produktgruppe sind.
Gin, Destillierter Gin, Wacholderspirituose: so liest du das Etikett
- „Gin“: mindestens 37,5 % vol, Wacholder muss vorherrschen. Das Verfahren ist offener; Aromastoffe und Aromaextrakte sind zulässig.
- „Destilliert“ oder „Distilled Gin“: Hinweis auf ein Destillationsverfahren mit Botanicals. Das ist eine Aussage über die Herstellung, keine über den Geschmack. Mehr zum Verfahren: Gin-Destillation erklärt.
- „London gin“ oder „London Dry Gin“: der strengste Stil der Verordnung, sofern er die Kriterien aus Nr. 22 erfüllt.
- „Wacholderspirituose“: eigene Kategorie (Nr. 19) mit mindestens 30 % vol. Sie gehört nicht zu den Gin-Bezeichnungen. Verwandt ist Genever.
Wichtig zur Einordnung: Keine dieser Bezeichnungen ist ein Qualitätssiegel. Sie sagen, wie ein Gin hergestellt wurde, und nicht, ob er dir schmeckt. Bei der Auswahl helfen eher Geschmacksprofil, Einsatzzweck und Preis, wie im Ratgeber Gin kaufen: worauf achten beschrieben.
Quelle und Stand
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, Anhang I Kategorien 19 bis 22. Amtlicher Text: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2019/787.
Dieser Beitrag gibt den Inhalt der ursprünglichen Fassung vom 17. April 2019 verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verordnungen können geändert werden; maßgeblich ist stets die aktuell geltende Fassung auf EUR-Lex. Stand dieses Beitrags: Oktober 2026.